Wir beraten

Auge um Auge   

90 Sekunden vom 6.9.2010

Auge um Auge, Zahn um Zahn.
Das ist vielleicht der Satz aus der Bibel, der heute noch am meisten zitiert wird.
Kaum ein Bericht über den Nahostkonflikt kommt ohne ihn aus.
Und auch als jetzt in der Schweiz diskutiert wurde, ob die Todesstrafe wieder eingeführt werden soll, wurde er gebraucht. In der Aargauer Zeitung erschien dazu ein Leitartikel, der von «Auge um Auge, Zan um Zahn» sprach.
Ein paar Tage später erschien dann ein wunderbarer Leserbrief aus Kaiseraugst. Ich bin dem Schreiber dieses Leserbriefes sehr dankbar. Er stellte nämlich klar, dass es bei «Auge um Auge, Zahn um Zahn» nicht um Vergeltung und Rache geht. Er gebrauchte einen wunderbaren Vergleich. Die Regelung «Auge um Auge, Zahn um Zahn» entspricht unserer heutigen Haftflichtversicherung. Es geht darum, dass Schäden, die einem anderen zugefügt werden, ersetzt werden. Und dass der Schadensersatz im Verhältnis zum Schaden stehen muss. Im Bibeltext heisst es: «Wenn einer einer Sklavin oder einem Sklaven ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen».Es heisst gerade nicht, das der Sklave für sein verlorenes Auge dem Herrn ein Auge ausschlagen darf. Wem sollte das denn auch irgendetwas nützen. Der Sklave bekommt die Freiheit als Ersatz für das verlorene Auge. Den Menschen, die diesen Bibeltext geschrieben haben, schien das ein vernünftiger Ausgleich. Und darum geht es bei Auge um Auge, Zahn um Zahn: um einen vernünftigen Ausgleich. Merci, AZ, für diesen Leserbrief.